Umzug nach Japan

Umzug nach japan

Auswandern in das Land der aufgehenden Sonne - mit UTS an Ihrer Seite

Der viertgrößte Inselstaat der Welt liegt im Pazifik besteht aus mehr als 6.800 Inseln. Japans Hauptstadt Tokio liegt auf der Insel Honshu. Insgesamt leben in Japan knapp 126 Millionen Menschen (Stand: 2024). Über einen langen Zeitraum hinweg war das Land isoliert von der restlichen Welt. Dadurch konnte sich eine eigene Kultur mit unterschiedlichen Traditionen herausbilden. Darüber hinaus zeichnet sich Japan als große Wirtschaftsmacht mit einer der modernsten Infrastrukturen weltweit aus.

Mit UTS an Ihrer Seite können Sie sich auf einen reibungslosen und professionell durchgeführten Umzugeinstellen. Durch langjährige Expertise wissen wir genau, worauf es bei internationalen Umzügen ankommt. In einem individuellen Beratungsgespräch klären wir gemeinsam alle notwendigen Aspekte und berücksichtigen Ihre persönlichen Wünsche und Ansprüche.

Für alle Japan-Interessierten haben wir diese Seite erstellt. Sie liefert unterschiedlichste Informationen, die bei einem Umzug nach Japan wichtig sind. Darunter die Einreise- und Einfuhrbestimmungen, Hinweise zur Einreise mit Tieren sowie Wissenswertes zu Lebenshaltungskosten, Mietpreisen und der Kultur in Japan.

Ihre Ansprechpartnerin

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Christine Andriollo

Internationale Umzüge

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Telefon Icon+49 (0)69 2445049-35


Alle Themen auf einen B(K)lick:

Unsere Leistungen

  • Individuelle Anforderungen
  • Individuelle Angebote
  • Vorabbesichtigung
  • Auslieferung & Auspacken vor Ort
  • Demontage, Verpackung & Verladung
  • Transport per LKW
  • Zollabfertigung
  • Lagerung
  • Transportversicherung

Zeitplanung

Transferzeiten nach Japan

  • Exportverzollung in Deutschland: ca. 2-4 Tage
  • Transportzeit per Seefracht: ca. 32-37 Tage
  • Importverzollung in Japan: ca. 3-6 Tage

Vermerk: Die Angabe der jeweiligen Transferzeiten dienen nur der groben Orientierung und sind abhängig von Verschiffungskapazitäten, Veränderungen der Zollbestimmungen des Abgangs- und Ziellandes, der aktuellen politischen Situation im Abgangs- und Zielland, der Infrastruktur des Abgangs- und Ziellandes sowie dem Vorliegen der korrekten Dokumente für die Zollabfertigung.

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Einreisebestimmungen

Visum ab 90 Tagen Aufenthalt Pflicht

Für die Einreise nach Japan benötigen Sie einen gültigen Reisepass. Dauert ihr Aufenthalt maximal 90 Tage an, benötigen Sie mit deutscher Staatsbürgerschaft kein Visum. Wichtig ist hierbei, dass sie keiner Erwerbstätigkeit nachgehen. Für Langzeitaufenthalte wird hingegen ein Visum benötigt.

Gut zu wissen: Für deutsche Staatsbürger werden keine Visagebühren erhoben.

Beantragung des Certificate of Eligibility 

Um ein Visum in Japan beantragen zu können, benötigen Sie in den meisten Fällen ein „Certificate of Eligibility“ (CoE). Dabei handelt es sich um ein Eignungszertifikat, dass z.B. von ihrem Arbeitgeber in Japan beantragt bei der japanischen Einwanderungsbehörde ausgestellt wird. Mit dem CoE und weiteren notwendigen Dokumenten erhalten Sie bei der zuständigen japanischen Auslandsvertretung Ihr Visum. Die Bearbeitungszeit des Visums beträgt ca. 3 Tage. Wichtig ist außerdem, dass das CoE frühzeitig beantragt wird, da die Ausstellung 2-3 Monate dauern kann.

Überblick der wichtigsten Visa für Langzeitaufenthalte

Arbeitsvisum

Hier gibt es unterschiedliche Visa-Kategorien, darunter das Entertainer-Visum (für in Japan auftretende Künstler), das Intra-Company Trensferee-Visum (wenn Sie ihre Firma beruflich nach Japan versetzt) sowie weitere Arbeitsvisa, z.B. als Researcher, Professor, Spezialist in Humanities usw.

Studentenvisum

Für Studenten, die ein Auslandsstudium an einer japanischen Universität absolvieren.

Praktikantenvisum

Wenn Sie ein Praktikum in Japan absolvieren möchten, das länger als 90 Tage andauert.

Ehepartnervisum

Visum für einen Antragssteller, dessen Ehepartner beruflich nach Japan versetzt wurde und er durch sie begleitet wird sowie für diejenigen, deren Ehepartner ein Japaner ist. 

Aufgrund der komplexen Visabestimmungen in Japan können wir an dieser Stelle keine detaillierteren Angaben machen. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Botschaft von Japan in Deutschland.


Einfuhrbestimmungen

Zoll in Japan

Folgende Einfuhrbestimmungen sollten Sie bei einem Umzug nach Japan beachten: 

  • Meldepflicht für die Ein- und Ausfuhr von Bargeld und Wertpapieren von mehr als 1 Millionen JPY und Edelmetallen (Gold mit einem Reinheitsgrad von über 90%) von über 1kg

  • Verboten: Einfuhr von Waffen, Munition, Drogen, Aufputschmitteln usw.

  • Strenge Bestimmungen bei der Einfuhr von Wurst- und Fleischwaren

  • Zollfreie Einfuhr: Ab 20 Jahren drei Flaschen alkoholische Getränke (á 0,76 Liter), 100 Zigarren, 400 Zigaretten oder 500g Tabak sowie zwei Unzen Parfum, Waren im Wert von bis zu 200.000 JPY (gezählt werden nur Waren, die einen Wert von 10.000 JPY übersteigen)

  • Die Menge an Bargeld kann beliebig eingeführt werden

Einfuhr von Umzugsgut 

Umzugsgut kann ausgenommen von Neuwaren zollfrei eingeführt werden. Wichtig ist, dass eine mehrsprachige Packliste mitgeführt wird, auf der jede Ware deklariert ist. Empfehlenswert ist es außerdem, Rechnungskopien beizufügen. Hinweis: Die Annahme des Umzugsguts muss innerhalb von 6 Monaten nach Eintrittsdatum erfolgen.

Im Zusammenhang mit den Einfuhrbestimmungen empfehlen wir Ihnen einen Blick in den Country Guide Japan der IAM zu werfen (englische Sprache).

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EINREISE MIT TIEREN

Nach Japan mit dem Haustier

Die Einreise mit Tieren nach Japan ist möglich. Jedoch gibt es hierbei einige Bestimmungen, die beachtet werden müssen:

  • Microchip nach gültigen Normen.

  • Zweimalige Impfung gegen Tollwut.

  • Das Mindestalter des Tieres bei der ersten Impfung beträgt 91 Tage. Zwischen den Impfterminen müssen mindestens 30 Tage liegen. Ein Antikörpertest muss ebenfalls erfolgen.

  • Nach der 2. Impfdosis muss 180 Tage gewartet werden. Erst dann darf ihr Tier einreisen. Anderenfalls droht bei Ankunft in Japan eine Quarantäne.

  • Um auf mögliche Komplikationen schneller reagieren zu können, empfehlen wir Ihnen die Kontaktaufnahme des Quarantäne-Services am Flughafen. Die Frist beträgt 40 Tage vor Ankunft.

  • Kurz vor Abflug (innerhalb von 10 Tagen) muss eine finale tierärztliche Untersuchung durchgeführt und eine Gesundheitsbescheinigung ausgestellt werden, die bestätigt werden muss.

Haustierumzug mit UTS - Unsere Tipps 

Wer mit seinem Haustier umzieht, der muss zusätzlich zur eigentlichen Planung viele weitere Dinge beachten. Insbesondere für internationale Umzüge gelten spezifische Regelungen zur Einfuhr und der Transport muss genauestens geplant werden. 

UTS organisiert einen sicheren und tiergerechten Transport für Ihr Haustier und kümmert sich um die nötigen administrativen Anforderungen. Wir haben zum Thema Umzug mit Tieren eine Seite mit unterschiedlichsten wissenswerten Tipps und Hinwesen erstellt. Weiterlesen >>


Für die PKW-Mitnahme nach Japan haben wir einige Hinweise für Sie: 

 

  • Die Einfuhr ist zoll- und steuerfrei, sofern es bei einem erneuten Umzug wieder aus Japan ausgeführt wird.

  • Der PKW darf nicht neu sein. Eine Kaufrechnung oder Anmeldebescheinigung müssen vorliegen und beweist damit, dass es sich um keinen Neuwagen handelt.

Hinweise zum Führerschein

Personen ohne Wohnsitz in Japan müssen ihren deutschen Führerschein in die japanische Sprache übersetzen lassen. Gemeinsam mit dem deutschen Führerschein sowie der Übersetzung können Sie ab Einreisezeitpunkt 1 Jahr in Japan Auto fahren.

Personen mit einem Wohnsitz in Japan sollten Ihren Führerschein spätestens vor Ablauf eines Jahres nach Wohnsitznahme in einen japanischen Führerschein umgeschrieben werden. Die Führerscheinstelle am jeweiligen Wohnort ist hierfür zuständig. Hinweis: Für die Umschreibung ist ein Sehtest vor Ort erforderlich.

Detaillierte Informationen können Sie auf der Homepage der deutschen Auslandsvertretungen in Japan nachlesen.

Wissenswertes zum Verkehr in Japan

In Japan herrscht im Gegensatz zu Deutschland Linksverkehr. Die Höchstgeschwindigkeit auf den mautpflichtigen Autobahnen beträgt maximal 80 bis 100 km/h.

Doch es braucht nicht immer ein Auto, um von A nach B zu kommen. Japans Infrastruktur ist modern und gut ausgebaut. Es gibt zahlreiche Busverbindungen, viele Taxis und in den Großstädten auch die Möglichkeit, mit der U-Bahn zu fahren. Darüber hinaus verfügt Japan über eine ausgeprägte Schieneninfrastruktur ügen.


Arbeiten in Japan

Zahlen & Fakten

 

Die Arbeitslosenquote in Japan ist mit 2,6 Prozent (Stand: 2024) sehr niedrig. Das Durchschnittseinkommen liegt bei knapp 3.000 brutto monatlich und variiert je nach Geschlecht, Anstellungsverhältnis, Alter und Branche. Was die Urlaubstage betrifft, hat ein Arbeitnehmer im ersten Jahr den Anspruch auf 10 Tage Urlaub. Dies steigert sich auf bis zu 20 Urlaubstage, ist jedoch immer auch abhängig von der jeweiligen Firma. Häufig gibt es mehr Urlaubstage. Die offizielle Arbeitszeit beträgt genau wie in Deutschland 40 Stunden pro Woche. Viele Japaner arbeiten jedoch bis zu 15% mehr.

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Jobchancen für ausländische Bewerber 

Besonders gute Chancen auf einen Job haben Personen mit Qualifikation in den Bereichen Ingenieurwesen, IT, Technik oder im Finanzsektor sowie in exportabhängigen Branchen. Für Jobs in Bereichen wie Geistes- oder Wirtschaftswissenschaften sind mehrjährige Berufserfahrung und/oder spezifische Kenntnisse erforderlich. 

Hinweis: In vielen Bereichen werden gute bis sehr gute Japanisch-Kenntnisse erwartet. Es ist daher unbedingt empfehlenswert, sich ausgiebig mit der japanischen Sprache zu beschäftigen und gegebenenfalls Sprachkurse zu besuchen. 

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Die Arbeitskultur in Japan 

Wer in Japan einer Arbeit nachgeht, der muss sich auf strenge Hierarchien und Grenzen einstellen. Durch die hierarchische Ordnung wird unter anderem auch bestimmt, welchen Sitzplatz Sie bei einem Meeting erhalten. 

In Japans Kultur hat die Arbeit eine hohe Stellung. Viele Arbeitnehmer nehmen sich im Jahr nur 5 Urlaubstage und arbeiten oftmals bis zu 12 Stunden am Tag. Auch Pünktlichkeit ist bei den Japanern das A und O. Selbst wenn öffentliche Verkehrsmittel geringste Verspätungen haben, führt dies zu ungewöhnlich starken Entschuldigungen, die wir aus unserer Kultur nicht kennen.

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Wirtschaft

Eine starke Wirtschaftsmacht

Bei Japans Wirtschaft handelt es sich um eine hoch industrialisierte, freie Marktwirtschaft. Japan hat sich inzwischen zur 3. größten Wirtschaftsmacht der Welt herausgearbeitet, was durch die enge Kooperation zwischen Staat und Industrie, einer disziplinierten Arbeitskultur sowie durch modernste Technologien begründet werden kann. Japans wichtigste Handelspartner stellen die USA und China dar. 

Der Export von modernster Technik und industrieller Güter sind der Schwerpunkt in Japans Wirtschaft.Darunter fallen Maschinen, Elektronik und Transportmittel. Auch die Halbleiter- und Pharmaindustrie ist in Japan ein wichtiger Teil der Wirtschaft. 

Weltbekannte japanische Marken, die wir alle kennen: Toyota, Sony, Fujifilm, Panasonic.


FAQ

Häufig gestellte Fragen

Nachfolgend haben wir einige der häufigsten Fragen zu Formaltäten für Sie zusammengefasst. Für weitere Informationen steht Ihnen Ihr UTS-Umzugsmanager gerne jederzeit persönlich zur Verfügung.

Ja, bei der Ankunft müssen Sie ihre neue Adresse bei der Einwanderungsbehörde anmelden.

Die Transportzeit mit dem Schiff beträgt ungefähr 32-37 Tage.

Ja, das ist möglich. Allerdings müssen Sie sich hierzu an einige Bestimmungen halten und im Vorfeld in Deutschland einiges organisieren. Mehr dazu können Sie in der Rubrik Einreise mit Tieren  auf dieser Seite nachlesen.

Besonders in Tokio sind die Mietpreise im Stadtzentrum hoch. Eine 1-Zimmer-Wohnung kostet ungefähr 890€. Günstiger wird es etwas weiter außerhalb oder in anderen japanischen Städten.

Die klimatischen Bedingungen sind etwas Besonderes. Japan erstreckt sich über 6 Klimazonen. Im Norden herrscht kühl-gemäßigtes Klima, während der Süden feucht und subtropisch ist.

Wenn Sie Qualifikationen in Bereich wie Ingenieurwesen, der IT, Technik, im Finanzsektor oder in exportabhängigen Branchen mitbringen, dann haben Sie gute Aussichten auf einen Job in Japan.

Es kommt darauf an, ob Sie einen Wohnsitz in Japan haben oder nicht. Für Personen ohne Wohnsitz gilt, dass sie ihren deutschen Führerschein in das Japanische übersetzen lassen müssen. Personen, die einen Wohnsitz in Japan haben, müssen ihren Führerschein noch vor Ablauf eines Jahres in einen japanischen Führerschein umschreiben lassen.

Für die Einreise selbst wird kein Visum benötigt. Ein gültiger Reisepass ist ausreichend. Bleiben Sie länger als 90 Tage im Land, ist ein Visum notwendig.



Kultur

Große kulturelle Unterschiede

Die japanische Kultur unterscheidet sich stark von der wesentlichen. Wer einen Umzug nach Japan plant, sollte sich demnach auch mit der Kultur und ihren Besonderheiten auseinandersetzen.

Einen besonders hohen Stellenwert in der japanischen Gesellschaft haben die Familie, die Arbeit und die ihre allgemeine gesellschaftliche Position. Darüber hinaus zeichnet sich die japanische Kultur durch höfliche, fleißige und zurückhaltende Menschen aus. Das direkte Aussprechen von schlechten Gefühlen oder Beschwerden vermeiden die Japaner eher. Stattdessen agieren sie leise und ruhig, wodurch die Harmonie untereinander erhalten bleibt.

Das A und O, um sich in Japan zurechtzufinden, ist das Beherrschen der Sprache auf verbaler Ebene aber auch das Verständnis für die Schriftzeichen. Diese finden sich in den alltäglichsten Situationen immer wieder. Dennoch ist zu erwähnen, dass viele Menschen in Japan gutes Englisch sprechen, wodurch die Kommunikation untereinander auch ohne Japanisch-Kenntnisse erleichtert wird.

Eingeladen bei einem Japaner? Unsere Tipps: Vermeiden Sie das Händeschütteln zur Begrüßung. Dies ist in Japan unüblich. Außerdem achten die Japaner auf Sauberkeit. Daher werden die Schuhe direkt im Eingangsbereich ausgezogen.

Ein Blick in Japans weltbekannte Küche

Japan kann mehr als nur Sushi. Nicht umsonst wurde die traditionelle japanische Küche (Washoku) von der UNESCO im Jahr 2013 zum immateriellen Weltkulturerbe ernannt.

Die Japaner legen großen Wert auf qualitativ hochwertige Zutaten sowie vielseitige und gesunde Gerichte. Reis, Gemüse, Fisch und Meeresfrüchte bilden dabei oftmals die Grundlage. Tofu, Algen, Sojabohnen, Eier und Nudeln kommen ebenfalls häufig zu Einsatz. Es wird außerdem darauf geachtet, dass die Zutaten in den Gerichten ihren Eigengeschmack beibehalten. Aus diesem Grund werden Gewürze nur sparsam verwendet.

Typisch japanische Gerichte, die Sie probieren sollten: Ramen (Nudelsuppe), Yakitori (gegrillte Hähnchenspieße), Miso-Suppe (aus Fischsud und Sojabohnenpaste),Onigiri (Reisbällchen), Tempura (in Panade frittierte Meeresfrüchte oder Gemüse) und Soba (Buchweizennudeln)


Gesundheitssystem

Die wichtigsten Informationen rund um Japans Gesundheitssystem

Das Gesundheitssystem in Japan spielt im weltweiten Vergleich an den obersten Positionen mit. Allerdings gibt es einige Unterschiede zu Deutschland.

In Japan gibt es zwei Krankenversicherungssysteme. Dabei handelt es sich zum einen um eine Arbeitnehmerkrankenversicherung und zum anderen um eine nationale Krankenversicherung. Alle in Japan lebenden Menschen sind verpflichtet, sich zu versichern. Das gilt auch für diejenigen, die ein Visum mit einer Dauer von mehr als 3 Monaten besitzen. 

So etwas wie private Krankenversicherungen wie in Deutschland gibt es in Japan eher nicht. Die Ausnahme bilden mögliche Zusatzversicherungen. Beachtet werden sollte auch, dass Sie einen Teil der Arzt- und Apothekenkosten selbst übernehmen müssen. Personen im Alter von 6-69 Jahre übernehmen beispielsweise 30%.

Gut zu wissen: Allgemeinmediziner sind in Japan eher seltener zu finden. In der Regel ist jeder Arzt auf ein bestimmtes Gebiet spezialisiert. Für normale gesundheitliche Untersuchungen wenden sich die Menschen meist an Ärzte für die innere Medizin.


Durchschnittliche Mietpreise

Hohe Mieten in Japans Hauptstadt

Wenn Sie in Tokio eine Wohnung mieten möchten, sollten sie mit hohen Mietpreisen ausgehen. Etwas weiter außerhalb ist es günstiger. Die Preise in anderen Städten sind im Vergleich ebenfalls niedriger. Nachfolgend haben wir für Sie die durchschnittlichen Mietpreise für 6 Städte in Japan zusammengefasst (Stand: 2024):

Tokio:

  • 1-Zimmer-Wohnung im Stadtzentrum: ca. 1.000€

  • 1-Zimmer-Wohnung außerhalb des Stadtzentrums: ca. 600€

  • 3-Zimmer-Wohnung im Stadtzentrum: ca. 2.370€

  • 3-Zimmer-Wohnung außerhalb des Stadtzentrums: ca. 1.300€

Osaka:

  • 1-Zimmer-Wohnung im Stadtzentrum: ca. 590€

  • 1-Zimmer-Wohnung außerhalb des Stadtzentrums: ca. 350€

  • 3-Zimmer-Wohnung im Stadtzentrum: ca. 1.500€

  • 3-Zimmer-Wohnung außerhalb des Stadtzentrums: ca. 740€

Nagoya:

  • 1-Zimmer-Wohnung im Stadtzentrum: ca. 750€

  • 1-Zimmer-Wohnung außerhalb des Stadtzentrums: ca. 430€

  • 3-Zimmer-Wohnung im Stadtzentrum: ca. 3,000€

  • 3-Zimmer-Wohnung außerhalb des Stadtzentrums: ca. 3.100€

Sapporo:

  • 1-Zimmer-Wohnung im Stadtzentrum: ca. 430€

  • 1-Zimmer-Wohnung außerhalb des Stadtzentrums: ca. 260€

  • 3-Zimmer-Wohnung im Stadtzentrum: ca. 640€

  • 3-Zimmer-Wohnung außerhalb des Stadtzentrums: ca. 460€

Fukuoka:

  • 1-Zimmer-Wohnung im Stadtzentrum: ca. 470€

  • 1-Zimmer-Wohnung außerhalb des Stadtzentrums: ca. 290€

  • 3-Zimmer-Wohnung im Stadtzentrum: ca. 590€

  • 3-Zimmer-Wohnung außerhalb des Stadtzentrums: ca. 420€

Kyoto:

  • 1-Zimmer-Wohnung im Stadtzentrum: ca. 480€

  • 1-Zimmer-Wohnung außerhalb des Stadtzentrums: ca. 360€

  • 3-Zimmer-Wohnung im Stadtzentrum: ca. 1,200€

  • 3-Zimmer-Wohnung außerhalb des Stadtzentrums: ca. 760€


Durchschnittliche Lebensmittelpreise

Von günstig bis teuer

In Japan hat man häufig eine große Auswahl an Lebensmitteln, die auch in ihren Preisen stark variieren können. Vor allem die regionalen Erzeugnisse sind meistens günstiger. Auch auf die Wahl des Supermarkts kommt es an. Dennoch kann davon ausgegangen werden, dass Obst grundsätzlich teuer ist und häufig das doppelte von dem kostet, was man gewohnt ist.

 

1l Milch: ca. 1,26€

500g Brot: ca. 1,34€

1kg Reis: ca. 3,09€

12 Eier: ca. 1,93€

1kg Käse: ca. 9,79€

1kg Kartoffeln: ca. 2,29€

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