Umzug in die Schweiz

Umzug in die Schweiz

Einwandern bei den Eidgenossen?
UTS unterstützt Sie dabei!


Liegt Ihr neuer Lebensmittelpunkt in der Schweiz oder verlassen Sie diese Region? Mit unserem Standort in der Schweiz helfen wir Ihnen gerne. Egal wohin: UTS kennt die Herausforderungen und meistert diese für Sie.

UTS berät Sie bei den Vorbereitungen, klärt Ihre Fragen zum Thema VISA, Immigration sowie Einfuhrbestimmungen und übernimmt die Durchführung Ihres Umzugs. Die Schweiz ist ein beliebtes Auswanderungsziel, das insbesondere mit der Offenheit und Herzlichkeit der Einheimischen in Verbindung gebracht wird. Mit einer Einwohnerzahl von knapp 8,7 Millionen (2021) ist die Schweiz im Vergleich zu Deutschland ein kleines Land, kann jedoch mit einer hohen Lebensqualität punkten. Mittlerweile wohnen mehr als 300.000 Deutsche in der Schweiz, Tendenz steigend. Insbesondere die Städte Genf oder Zürich sind beliebte Auswanderungsziele.

Beim Umzug in die Schweiz gilt es allerdings einige Besonderheiten zu beachten, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Ihre UTS Experten sind dafür der richtige Ansprechpartner und begleiten Sie Schritt für Schritt.

Ihr Anspechpartner

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Simon Rieb

Deutschland & Europa Umzüge

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Unsere Leistungen

  • Individuelle Anforderungen
  • Individuelle Angebote
  • Vorabbesichtigung
  • Auslieferung & Auspacken vor Ort
  • Demontage, Verpackung & Verladung
  • Transport per LKW
  • Zollabfertigung
  • Lagerung
  • Transportversicherung

Umzug in die Schweiz – Zeitplanung

Transferzeiten nach Zürich & Genf

Für den Transport von der Beladestelle in Deutschland zur Entladestelle in der Schweiz (und vice versa) sollten – je nach Entfernung – mindestens 1-2 Werktage für Transport und Zollabfertigung kalkuliert werden. 

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Umzug in die Schweiz - Einreisebestimmungen

Ein gültiges Visum

Das A und O


Die UTS Germany empfiehlt jedem, sich früh genug vor dem Umzug in die Schweiz über die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen bei der Schweizer Botschaft zu informieren. Dennoch haben wir bereits eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte für Sie erstellt:

Benötige ich ein Visum?

Jede Person, die während seines Aufenthalts in der Schweiz arbeitet oder länger als 3 Monate bleibt, benötigt Bewilligung. Diese wird vom kantonalen Migrationsamt vergeben und ist in mehreren Kategorien unterteilt:

Bewilligung B
» Aufenthaltsbewilligung


Diese Bewilligung beinhaltet eine Arbeitserlaubnis. Sie wird bei Vorlage eines Arbeitsvertrags, der für 12 Monate oder länger ausgestellt wurde, erteilt und hat eine Gültigkeit von 5 Jahren.

Bewilligung C
» Niederlassungsbewilligung


Hierbei handelt es sich um eine zeitlich unbeschränkte Bewilligung. Voraussetzung hierfür ist ein ununterbrochener Aufenthalt in der Schweiz von mindestens 5 Jahren.

Bewilligung G
» Grenzgängerbewilligung


Eine Bewilligung mit Arbeitserlaubnis in der Schweiz, jedoch mit Wohnsitz im grenznahen Ausland (z.B. Deutschland oder Österreich). Voraussetzung hier ist, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mindestens einmal pro Woche an ihren ausländischen Wohnort zurückkehren.

Bewilligung L
» Kurzaufenthaltsbewilligung


Bewilligung für eine befristete Zeit (in der Regel weniger als ein Jahr).

Voraussetzung für den Erhalt der oben genannten Bewilligung ist die Angehörigkeit der EU/EFTA.

Für den Nachzug Ihrer Familie muss frühzeitig ein Antrag gestellt werden. In der Regel wird dieser jedoch ohne weitere Komplikationen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt.


Umzug mit Tieren

Mit dem Haustier in die Schweiz

Sie planen einen Umzug in die Schweiz und Ihr Haustier soll mit dabei sein? Selbstverständlich kümmert sich UTS auch um einen sicheren und professionellen Umzug für Ihr Haustier. Dazu gehört unter anderem die Organisation des Transportes sowie die Abfertigung von administrativen Anforderungen.

Hier erhalten Sie weitere Informationen rund um einen Umzug mit Tieren. Damit Sie bestens auf alles vorbereitet sind, hat UTS für Sie eine Seite zu diesem Thema erstellt. Bei weiteren Fragen berät Sie Ihr UTS-Umzugsexperte gerne.

Bestimmungen für die Einreise von Haustieren in die Schweiz

  • Das Tier benötigt einen EU-Heimtierausweis
  • Eine gültige Tollwutimpfung (gilt für Hunde, Katzen und Frettchen, die älter als 12 Wochen alt sind)
  • Das Tier muss gechipt sein (ISO-Norm 11784, muss mit einem Lesegerät gemäß ISO-Norm 11785 ablesbar sein)
  • Tätowierungen werden akzeptiert, sofern Sie vor dem 03.06.2011 gemacht wurden
  • Auf der Internetseite des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen erhalten Sie weitere Informationen.

Umzug in die Schweiz – Einfuhrbestimmungen

Die Einreise zum Nachbarn


Die Zollvorschriften in der Schweiz sind recht individuell. Die einzelnen Bestimmungen sind abhängig von den jeweiligen Städten oder Gemeinden. Daher empfehlen wir das Gespräch mit einem unserer qualifizierten UTS Mitarbeiter, um Ihnen zugeschnittene Informationen zu liefern und Sie bestmöglich für Ihren Umzug in die Schweiz zu beraten.

Folgende Dokumente benötigen Sie für die Einfuhr Ihres Umzugsguts jedoch auf jeden Fall:

  • Inventarliste (wird vom Umzugsteam erstellt)

  • Kopie Reisepass

  • Kopie Miet- oder Kaufvertrag des Hauses / der Wohnung

  • Anmeldebestätigung in der Schweiz (Wohngemeinde)

  • Abmeldebestätigung in Deutschland (Wohngemeinde)

  • Kopie Arbeitsvertrag

  • Kopie Aufenthaltsbewilligung

  • Zollformular 1844 (zweifach im Original vom Umziehenden unterschrieben)

Wir empfehlen Ihnen außerdem den Switzerland Country Guide auf der Homepage der IAM. Hier finden Sie wichtige Informationen zu der Ein- und Ausfuhr von Umzugsgütern bei einem Umzug in die Schweiz. 


Umzug in die Schweiz – Versicherung

Krankenversicherung


Jeder der in die Schweiz auswandern möchte, muss sich eigenständig um seine Krankenversicherung kümmern. Dies übernimmt hier nicht der Arbeitgeber!

Außerdem gibt es in der Schweiz eine verpflichtende Grundversicherung für jeden Bürger. Die darin enthaltenen Leistungen sind gesetzlich vorgeschrieben und bei allen Kassen gleich. Diese decken alles ab, was medizinisch notwendig ist – außer Zahnarztkosten. Zusatzversicherungen (ambulante Zusatzversicherungen und/oder Spitalzusatzversicherungen) werden nur freiwillig angeboten.

Nach Ihrem Umzug in die Schweiz und der Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle haben Sie 3 Monate Zeit, um bei einer Krankenkasse eine Krankenversicherung abzuschließen. Bei einer Anmeldung innerhalb dieser genannten Frist sind Sie rückwirkend ab Datum der Einreise versichert und haben nichts zu befürchten. 

Hierbei gibt es einige Punkte zu beachten:

  • Für angefangene Monate wird die gesamte Monatsprämie fällig

  • Beiträge sind unabhängig vom Gehalt, aber abhängig vom Wohnort und Alter

  • Kosten werden bei sehr niedrigem Einkommen teilweise von der Wohngemeinde übernommen

  • Beiträge werden pro Kopf berechnet und nach Erwachsenen und Kindern unterschieden

Das Krankenversicherungsgesetz (KVG) verpflichtet alle Krankenkassen zur Aufnahme jedes Antragstellers, unabhängig von dessen Alter und Gesundheitszustand. Somit kann sich jede Person frei und unabhängig bei jeder Krankenkasse anmelden.

Die Versicherten müssen einen bestimmten Teil ihrer Gesundheitskosten selbst bezahlen. Diese Kostenbeteiligung nennt sich „Franchise“ und wird individuell mit der Krankenkasse vereinbart. Die Krankenkasse übernimmt lediglich die Kosten, die über das vereinbarte Limit hinausgehen. Sollte z.B. eine Franchise von 500 CHF vereinbart werden, und im Laufe eines Jahres 800 CHF Gesundheitskosten anfallen, erhält die jeweilige Person 300 CHF von der Versicherung.


Rentenversicherung

Unterschiede gibt es auch hier


In Deutschland werden bei Arbeitnehmern knapp 18,6 Prozent des Bruttolohns an die Rentenversicherung abgeführt, die Hälfte davon wird vom Arbeitgeber übernommen.

Die Altersversorge in der Schweiz basiert dagegen auf dem sogenannten Drei-Säulen-Modell:

  1. Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV): Diese deckt den Existenzbedarf im Alter. Hierbei handelt es sich um ein umlagefinanziertes Rentensystem, in welches die gesamte Bevölkerung ohne Ausnahme einzahlen muss. Auch Selbstständige, Beamte und Hausfrauen müssen anders als in Deutschland auch Ihre Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen. Die Höhe der Beiträge ist allerdings begrenzt, ebenso die Maximalrente. Die monatliche Altersrente beträgt aktuell mindestens 1.195 CHF und höchstens 2.390 CHF, allerdings nur, wenn auch durchgehend in die Rentenkasse eingezahlt wurde.

  2. Die Pensionskassen: Ab einem Einkommen von 21.510 CHF jährlich ist jeder Arbeitnehmer verpflichtet in die Pensionskassen einzuzahlen. Die Versicherungsbeiträge werden am Kapitalmarkt angelegt. Nach und nach wird vom Anleger ein Vermögen angehäuft, ähnlich wie bei einer klassischen Sparanlage.

  3. Die private Altersvorsorge: Die ist zwar steuerlich begünstigt, aber nicht verpflichtend.

Umzug in die Schweiz - FAQ

Häufig gestellte Fragen


Nachfolgend haben wir einige der häufigsten Fragen zu Formaltäten beim Umzug in die Schweiz für Sie zusammengefasst. Für weitere Informationen steht Ihnen Ihr UTS-Umzugsmanager gerne jederzeit persönlich zur Verfügung.

Ja, innerhalb von 8 Tagen muss eine Anmeldung beim Einwohnermeldeamt eingereicht werden.

Zur Anmeldung in der Schweiz benötigen Sie einen Arbeitsvertrag, Mietvertrag, ein Passfoto sowie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass. Vor Ort wird eine Gebühr fällig, die bar entrichtet werden muss.

Nein. Jedoch müssen Sie nach Ihrem Umzug in die Schweiz und der Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle innerhalb von 3 Monaten eine Krankenversicherung bei einer Krankenkasse in der Schweiz abschließen.

Ja. Auch Selbstständige, Beamte und Hausfrauen zahlen ein.

Die Zollvorschriften in der Schweiz sind recht individuell. Die einzelnen Bestimmungen sind abhängig von den jeweiligen Städten oder der Dauer des Aufenthalts. Daher können im Allgemeinen keine konkreten Angaben gemacht werden. Daher empfehlen wir das Gespräch mit einem unserer qualifizierten UTS Mitarbeiter, um Ihnen zugeschnittene Informationen zu liefern und Sie bestmöglich zu beraten.

Ja, der deutsche Führerschein ist auch in der Schweiz gültig. Der Führerschein muss allerdings nach der Einwanderung innerhalb der nächsten 12 Monate auf einen Schweizer Führerschein umgeschrieben werden.

Der Spitzensteuersatz in der Schweiz auf Bundesebene liegt bei nur 11,5 Prozent, fällt jedoch je nach Region unterschiedlich aus.

Um Ihren Umzug in die Schweiz optimal planen zu können, empfehlen wir Ihnen, sich rechtzeitig beim Einwohnermeldeamt in Deutschland abzumelden.


 


Umzug in die Schweiz – Arbeitsmarkt

Der Arbeitsmarkt

Attraktive Voraussetzungen

Mit einer Arbeitslosenquote von nur 2% und einer robusten Konjunktur kann die Schweiz auf dem Arbeitsmarkt punkten. Aber auch das hohe Lohnniveau, geringere Steuern sowie die internationale Ausrichtung vieler Schweizer Unternehmen macht dieses Land so attraktiv. Im Durchschnitt liegt der Bruttolohn in der Schweiz bei knapp 6.600€, in Deutschland hingegen bei nur 4.100€. Vor allem Zürich ist im internationalen Vergleich Spitzenreiter was das Lohnniveau betrifft.

Des Weiteren bietet die Schweiz eine hohe Lebensqualität sowie eine gute Gastfreundschaft, welches das Einwandern deutlich einfacher gestalten kann. Dies sind ideale Voraussetzungen für Ihren Umzug in die Schweiz und lässt Ihre neue Heimat deshalb besonders arbeitnehmerfreundlich erscheinen.

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Umzug in die Schweiz - Steuersystem

Einkommensteuer 


Das Steuersystem der Schweiz ist dadurch geprägt, dass sowohl der Bund selbst als auch die 26 verschiedenen Kantone und sogar die rund 2600 Gemeinden unterschiedlich hohe Steuern erheben. Jeder Kanton hat somit sein eigenes Steuergesetz. Die Gemeinden erheben ihre Steuern in der Regel als Zuschläge zu den kantonalen Steuern. In den letzten Jahren wurden diese jedoch massiv gesenkt, um Unternehmen und wohlhabende Bürger anzulocken. Insbesondere in den Kantonen Neuenburg, Jura und Bern liegen die Steuersätze extrem niedrig. Zürich verlangt einen mittleren Steuersatz. Wie in Deutschland wird auch in der Schweiz die Einkommenssteuer mit Progression berechnet. Je höher die Einkünfte einer natürlichen Person, desto höher die Steuersumme.

Der Spitzensteuersatz in der Schweiz auf Bundesebene liegt bei nur 11,5 Prozent, bei einem Jahresgehalt von über 843.000CHF

Des Weiteren wird die Einkommensteuer in der Schweiz auch nach Aufwand berechnet. Doch was bedeutet das für Ihren Umzug in die Schweiz? 

Jede Person, die in der Schweiz wohnhaft aber nicht dort erwerbstätig ist, zahlt die Einkommenssteuer nicht nach dem erzielten Einkommen, sondern nach einer pauschalen Schätzung der allgemeinen Lebenshaltungskosten in der Schweiz. Diese fallen je nach Region wieder unterschiedlich aus.

Es gibt noch eine weitere Besonderheit: Die Steuern werden nicht wie in Deutschland direkt vom Gehalt abgezogen und vom Arbeitgeber an das Finanzamt weitergeleitet, sondern vom Arbeitnehmer eigenständig gezahlt.

Jede in der Schweiz wohnhafte Privatperson muss daher seine Steuerformulare in den ersten 5 Monaten eines neuen Jahres rückläufig für das vorherige Jahr ausfüllen und danach das jeweilige Steueramt seiner Wohngemeinde schicken. Nach Erhalt der dann ausgestellten Rechnung zahlt der in der Schweiz wohnende Bürger nachträglich seine Steuern.

Im Allgemeinen haben die Steuerämter in der Schweiz den Ruf, sehr freundlich und bei Fragen und Komplikationen entgegenkommend zu sein. Eine der vielen Gründe, weshalb die Schweiz bei Auswanderern immer beliebter wird.

Da wie erwähnt die einzelnen Steuersätze innerhalb der Schweiz sehr unterschiedlich ausfallen, steht Ihnen unser qualifiziertes UTS Team gerne zur Seite, um Ihnen individuelle Auskunft für Ihren Umzug in die Schweiz zu geben. Kontaktieren Sie uns!


Umzug in die Schweiz - Lebenshaltungskosten

Mietpreise

Ein teures Pflaster


Über eines sollten Sie sich vor Ihrem Umzug in die Schweiz im Klaren sein: Mit Städten wie Zürich und Genf gehört die Schweiz zu den Ländern mit dem höchsten Preisniveau. Vor allem die zunehmende Zuwanderung lässt die Mietpreise in die Höhe steigen. Im Vergleich zu anderen europäischen Städten liegen die Lebenshaltungskosten etwa 20% höher als üblich. Aber lassen sich die hohen Lebenshaltungskosten mit den Löhnen kompensieren? Hier einige Zahlen zum Mietpreisniveau als Orientierung:

(Stand: 2022)


Durchschnittliche Mietpreise in Basel

  • 1-Zimmer-Wohnung
    im Stadtzentrum: ca. 1.150€
     
  • 1-Zimmer-Wohnung
    außerhalb des Stadtzentrums: ca. 1.200€
     
  • 3-Zimmer-Wohnung
    im Stadtzentrum: ca. 2.800€
     
  • 3-Zimmer-Wohnung
    außerhalb des Stadtzentrums: ca. 2.100€

Durchschnittliche Mietpreise in Zürich

  • 1-Zimmer-Wohnung
    im Stadtzentrum: ca. 2.000€
     
  • 1-Zimmer-Wohnung
    außerhalb des Stadtzentrums: ca. 1.500€
     
  • 3-Zimmer-Wohnung
    im Stadtzentrum: ca. 3.900€
     
  • 3-Zimmer-Wohnung
    außerhalb des Stadtzentrums: ca. 2.800€

 
 


Durchschnittliche Mietpreise in Genf

  • 1-Zimmer-Wohnung
    im Stadtzentrum: ca. 2.150€
     
  • 1-Zimmer-Wohnung
    außerhalb des Stadtzentrums: ca. 1.800€
     
  • 3-Zimmer-Wohnung
    im Stadtzentrum: ca. 4.400€
     
  • 3-Zimmer-Wohnung
    außerhalb des Stadtzentrums: ca. 3.250€

Durchschnittliche Mietpreise in Bern

  • 1-Zimmer-Wohnung
    im Stadtzentrum: ca. 1.250€
     
  • 1-Zimmer-Wohnung
    außerhalb des Stadtzentrums: ca. 980€
     
  • 3-Zimmer-Wohnung
    im Stadtzentrum: ca. 2.300€
     
  • 3-Zimmer-Wohnung
    außerhalb des Stadtzentrums: ca. 1.700€

Durchschnittliche Mietpreise in St. Gallen

  • 1-Zimmer-Wohnung
    im Stadtzentrum: ca. 1.300€
     
  • 1-Zimmer-Wohnung
    außerhalb des Stadtzentrums: ca. 1.150€
     
  • 3-Zimmer-Wohnung
    im Stadtzentrum: ca. 2.300€
     
  • 3-Zimmer-Wohnung
    außerhalb des Stadtzentrums: ca. 1.700€

Da viele Arbeitnehmer in der Schweiz aufgrund der hohen innerstädtischen Mietpreise außerhalb der Städte wohnen, müssen sie täglich längere Strecken per Bus oder Auto fahren. Dadurch entstehen durchschnittlich rund 650€ zusätzliche Kosten jeden Monat.

Auch die Lebensmittelpreise sind deutlich höher angesetzt als in Deutschland, nämlich um ganze 20-30%.


Wohnen

Wie finde ich eine geeignete Wohnung in der Schweiz?


Sofern der neue Arbeitgeber einen bei der Suche nicht unterstützt, sollte man einen Makler beauftragen, um eine geeignete Unterkunft zu finden. Insbesondere die hohe Nachfrage nach Wohnungen in Städten wie Zürich oder Genf macht die Wohnungssuche zu einer Herausforderung, deshalb raten wir Ihnen, sich dabei Unterstützung zu suchen. 

Die Unterkunftsmöglichkeiten in der Schweiz sind sehr vielfältig – von sehr einfachen Unterkünften bis hin zu luxuriösen Appartements ist alles dabei. UTS Germany hilft Ihnen gerne bei der Auswahl, kontaktieren Sie uns!


Lebensmittelpreise

Durchschnittliche Lebensmittelpreise in Schweizer Supermarktketten (umgerechnet in EUR)

  • 1l Milch – ca. 1,70€

  • 500g Brot – ca. 3,15€

  • 1kg Reis – ca. 3,00€

  • 12 Eier – ca. 6,00€

  • 1kg Käse – ca. 25,00€
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Aufgrund der hohen Lebensmittelpreise lohnt sich ein Wohnort in Grenznähe, um von den günstigeren deutschen Preisen zu profitieren. Doch nicht nur die Lebensmittel sind spürbar teurer, auch Freizeitaktivitäten wie ein Besuch im Kino kostet mit knapp 20€ fast doppelt so viel wie hierzulande. Auch ein Besuch in einem einfachen Restaurant kann schnell um die 26€ pro Person kosten.

Der Umzug in die Schweiz sollte daher von Beginn an gut kalkuliert sein und alle zu erwartenden Mehr- und Nebenkosten berücksichtigenIhr UTS Experte unterstützt Sie dabei gerne.


Umzug in die Schweiz – Autofahren

Autofahren in der Schweiz

Führerschein umschreiben


Zuerst die gute Nachricht: Der deutsche Führerschein ist auch in der Schweiz gültig. Der Führerschein muss allerdings nach der Einwanderung innerhalb der nächsten 12 Monate auf einen Schweizer Führerausweis umgeschrieben werden. Denn nach einem Jahr verliert der deutsche Führerschein seine Gültigkeit. Idealerweise lässt man den Führerschein umschreiben, wenn das eingeführte Fahrzeug umgemeldet wird. Denn es ist sowieso nicht möglich, eigene Fahrzeuge mit Schweizer Kennzeichen mit einem deutschen Führerschein zu führen. Im Umkehrschluss ist es auch nicht möglich das eigene Auto mit deutschem Kennzeichen mit einem Schweizer Führerausweis zu fahren.

Doch wie schreibe ich meinen Führerschein um?

Der Schweizer Führerschein kann bei dem zuständigen Verkehrsamt beantragt werden. Die Kosten für die Ausstellung und des Umtausches des neuen Führerausweis belaufen sich auf um die 90 CHF. Folgende Unterlagen werden dafür benötigt:

  • Gesuchsformular (erhältlich beim Kantonalen Verkehrsamt, oftmals auch Online als Download)

  • Deutscher Führerschein im Original
     
  • Kopie des Ausländerausweis

  • Passfoto (Maße 35 x 45 mm)

  • Sehtest (Bestätigung auf dem Gesuchsformular erforderlich)

Bei weiteren Fragen steht Ihnen das UTS Team jederzeit zur Verfügung.

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Ummeldung des Autos

Sie müssen Ihr Auto spätestens nach einem Jahr in der Schweiz ummelden. Handelt es sich hingegen um ein neu gekauftes Auto, muss es bereits nach einem Monat umgemeldet werden. Die Ummeldung erfolgt über das Straßenverkehrsamt.

Notwendige Unterlagen:

  • Durch den Zoll ausgestellter Prüfungsbericht
  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung
  • Abgasheft
  • Ausländischer Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief
  • Bestätigung der Verzollung
  • Technische Informationen zum Auto (z.B. Serviceheft)
  • Aufenthaltsbewilligung (originales Dokument)
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